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sfk - aktuell
Image CD für DRAABE
Für die Firma DRAABE, einen Hersteller von Luftbefeuchtungsanlagen, realisierte sfk zusammen mit VM-Video und einer Firma für 3D-Animation die Gestaltung
und Produktion einer Firmenpräsentation auf CD-ROM. Dazu der Marketingleiter
Dominic Giesel: "Herausgekommen ist ein rundes Produkt, das bei unseren Kunden
ausgezeichnet ankommt. Besonders gut war die effektive Zusammenarbeit der unterschiedlichen Disziplinen."
Sollten Webseiten in allen Webbrowsern funktionieren?
sfk meint ja, zumindest in den gängigen. Denn immer wieder nerven Webauftritte mit nichtfunktionierenden Navigationen oder zerstückelten, unleserlichen Layouts. Dass Seiten trotz moderner Techniken wie Positionierung per CSS auch auf älteren Browsern funktionieren können, sehen Sie an den Marginalien auf der Support-Seite. Selbst ein Netscape 3 (der mit CSS eigentlich nichts anfangen kann) zeigt die Seiten lesbar und unverstümmelt an.
Kennen Sie Ihre Kunden?
Foren, Webblogs und Kommentarfunktionen geben dem Besucher Ihrer Seiten die Möglichkeit, mit Ihnen in Kontakt zu treten. Wenn man einen entsprechenden Rahmen anbietet, kann eine Community mit regem Meinungsaustausch und interessanter Kommunikation entstehen. Wir setzen die Skriptsprache PHP ein, um solche Funktionen in unsere Webprojekte einzubauen.
Medizintechnik in neuem Gewand
Nach der Übernahme der ehemaligen Sulzer Cardiovascular
durch die japanische Terumo Corporation gestaltete und produzierte sfk den neuen Webauftritt der Vascutek Deutschland GmbH.
Dazu der Marketingleiter Hr. Dierkes: „sfk betreut uns seit 5 Jahren. Wir haben uns für eine kleine Agentur
entschieden, weil die Zusammenarbeit reibungslos und zuverlässig funktioniert. Der neue Webauftritt zeigt, dass man umfangreiche Informationen ansprechend aufbereiten kann”.
Aktualisiert am 12. September 2005
Der virtuelle Mitarbeiter
Längst dient das Internet nicht mehr ausschließlich der Präsentation von Unternehmen oder ihren Produkten. Immer öfter unterstützt und verbessert das Internet die Dienstleistungen eines Unternehmens. Ob Sie PDF-Dateien online überprüfen, eine Leihfrist der Öffentlichen Bücherhalle verlängern, Ihre Steuererklärung elektronisch abgeben oder den Gedankenaustausch mit Ihren Kunden in einem Forum pflegen, das Internet ist die richtige Plattform, um den Kundenservice zu verbessern. Vielleicht werden in Zukunft auch virtuelle Mitarbeiter eines Unternehmens den Kundensupport ergänzen. Einen Vorgeschmack darauf liefert Otto, der fleißige, virtuelle sfk-Mitarbeiter.
Aktualisiert am 8. Juli 2005
Relaunch des Nielsen und
Partner Webauftritts
Der Webrelaunch der Unternehmensberatung Nielsen
und Partner wurde von sfk im Dezember abgeschlossen. Neben einer
neuen englischen Fassung wurden in den Webauftritt vor allem interaktive
Inhalte integriert. Die Website informiert den Besucher umfassend
und wirkt durch das aufgeräumte Design übersichtlich und
sympathisch.
Aktualisiert am 14. Dezember 2004
Markenrecherche im Web
Verletzen Sie mit Ihrem Webauftritt die Markenrechte
anderer? Unter https://dpinfo.dpma.de/
haben Sie die Möglichkeit, in unterschiedlichen Datenbeständen
des Deutschen Patent- und Markenamts zu recherchieren. Die Abfrage
ist kostenfrei und erfordert lediglich eine Anmeldung des Benutzers.
Aktualisiert am 23. Juni 2004
Quark XPress 6.0 Buch
Nach mehrmonatiger Arbeit ist das Buch Quark
XPress Ge-Packt von Stephan Franke erschienen.
Es bietet einen systematischen Überblick über sämtliche
Funktionen des Programms. Unter anderem behandelt das Buch Themen
wie farbsicheres Produzieren, medienneutrale Datenaufbereitung für
Print und Web oder XML-Funktionen in XPress.
Aktualisiert am 15. Dezember 2003
Welche Internet-Technologien sind empfehlenswert?
Wieviele Besucher haben JavaScript aktiviert, können Ihre PDF-Dokumente
gelesen werden, ist Ihre Flashanimation in jedem Browser abspielbar?
Wer eine möglichst breite Leserschaft mit seinem Webauftritt
erreichen möchte, muss wissen, welche Webtechnologien bei seiner
Zielgruppe funktionieren und sinnvoll eingesetzt werden können.
sfk legt bei seinen Projekten Wert auf funktionierende Webseiten,
Plattformunabhängigkeit und das Erreichen möglichst vieler
Besucher, denn das Internet ist so populär geworden, weil eine
breite Leserschaft schnell und unkompliziert angesprochen werden
kann. Wer seiner Kundschaft vorschreibt, welchen Webbrowser oder
Bildschirmauflösung er zu benutzen hat, schließt potentielle
Kunden aus. Technologien wie Flash, JavaScript, Acrobat und Co setzen
wir ein, wenn sie die Ziele des Webauftritts unterstützen.
So macht es Sinn, die Website einer Funsportart oder eines Spieleportals
multimedial mit Flash anzureichern. Sie verärgern jedoch Ihre
Besucher, wenn diese schnelle Informationen erwarten, aber mit unnötigen
Ladezeiten, Fehlermeldungen oder Programmabstürzen belästigt
werden.
Statistiken über Browserfähigkeiten und einsetzbare Technologien
finden Sie unter anderem unter:
www.webhits.de
Europa-Universität
Viadrina Frankfurt (Oder)
Aktualisiert am 8. April 2003
Kleine Agenturen
Die Kundenzufriedenheit ist bei kleineren Web-Agenturen höher,
als bei bei größeren Agenturen. Das hat das Wirtschaftsforum
Benchpark in seiner jüngsten Auswertung festgestellt. Demnach
besteht die größte Kluft und Unzufriedenheit im Preis-/Leistungsverhältnis.
Die Analyse stützt sich auf Angaben von 700 Entscheidern aus
Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. In
fast 450 Einzelkriterien haben sie ihre Zufriedenheit mit 130 Web-Agenturen
bewertet.
Quelle: Newmedia-News vom 17.6.2002 auf http://www.hamburg-newmedia.net
Aktualisiert am 3. September 2002
Serienabmahnungen wegen unvollständiger
Angaben im Impressum.
Aufgrund einer Reihe von Serienabmahnungen wegen unvollständiger
Angaben im Impressum von Internetauftritten folgt hier ein Auszug
aus dem Teledienstegesetz in der Fassung vom 14.12.2001. Homepagebesitzer
sollten auf die Vollständigkeit der Angaben zum verantwortlichen
Betreiber eines Webauftritts achten. So sind neben Namen und Anschrift
auch die Angaben von Handelsregisternummer und bei einigen Berufsgruppen
die Kammerzugehörigkeit oder die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
erforderlich.
§ 6 Teledienstegesetz
Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste
mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar
erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind,
bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und
unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich
der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten
oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf,
Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister
oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die
entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne
von Artikel 1 Buchstabe D der
Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine
allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine
mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl.
EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe F der
Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine
zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise
in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG
(ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG
der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert
worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung
verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie
diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer
nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser
Nummer.
Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz,
dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder
dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung,
dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen
bleiben unberührt.
Dass eine Abmahnung allerdings auch für den Abmahmer unangenehme
Folgen haben kann zeigt das Beispiel einer Massenabmahnung gegen
Autohäuser.
Falls Sie von einer Abmahnung betroffen sind, können Sie sich
unter www.abmahnungswelle.de
über Gegenmaßnahmen informieren.
Aktualisiert am 18. Juni 2002
Bezahlen im Netz
Ein Interview mit Stephan Franke zum Thema Bezahlen im Netz.
Erschienen in Brand eins.
Alle wollen Inhalte aus dem Netz, aber niemand will dafür bezahlen.
Die zur Zeit verfügbaren Micropaymentsysteme sind nur bedingt
praxistauglich. Der Websurfer wird erst dann bereitwillig im Internet
einkaufen, wenn nicht nur das Angebot attraktiv ist, sondern auch
die Abrechnungsformalitäten einfach und sicher funktionieren.
Lesen Sie dazu den gesamten Artikel in Brand eins.
Aktualisiert am 8. Januar 2002
Weitere Meldungen finden Sie im Newsarchiv.
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