sfk - aktuell

Image CD für DRAABE
Für die Firma DRAABE, einen Hersteller von Luftbefeuchtungsanlagen, realisierte sfk zusammen mit VM-Video und einer Firma für 3D-Animation die Gestaltung und Produktion einer Firmenpräsentation auf CD-ROM. Dazu der Marketingleiter Dominic Giesel: "Herausgekommen ist ein rundes Produkt, das bei unseren Kunden ausgezeichnet ankommt. Besonders gut war die effektive Zusammenarbeit der unterschiedlichen Disziplinen."

Sollten Webseiten in allen Webbrowsern funktionieren?
sfk meint ja, zumindest in den gängigen. Denn immer wieder nerven Webauftritte mit nichtfunktionierenden Navigationen oder zerstückelten, unleserlichen Layouts. Dass Seiten trotz moderner Techniken wie Positionierung per CSS auch auf älteren Browsern funktionieren können, sehen Sie an den Marginalien auf der Support-Seite. Selbst ein Netscape 3 (der mit CSS eigentlich nichts anfangen kann) zeigt die Seiten lesbar und unverstümmelt an.

Kennen Sie Ihre Kunden?
Foren, Webblogs und Kommentarfunktionen geben dem Besucher Ihrer Seiten die Möglichkeit, mit Ihnen in Kontakt zu treten. Wenn man einen entsprechenden Rahmen anbietet, kann eine Community mit regem Meinungsaustausch und interessanter Kommunikation entstehen. Wir setzen die Skriptsprache PHP ein, um solche Funktionen in unsere Webprojekte einzubauen.

Medizintechnik in neuem Gewand
Nach der Übernahme der ehemaligen Sulzer Cardiovascular durch die japanische Terumo Corporation gestaltete und produzierte sfk den neuen Webauftritt der Vascutek Deutschland GmbH.
Dazu der Marketingleiter Hr. Dierkes: „sfk betreut uns seit 5 Jahren. Wir haben uns für eine kleine Agentur entschieden, weil die Zusammenarbeit reibungslos und zuverlässig funktioniert. Der neue Webauftritt zeigt, dass man umfangreiche Informationen ansprechend aufbereiten kann”.
Aktualisiert am 12. September 2005

Der virtuelle Mitarbeiter
Längst dient das Internet nicht mehr ausschließlich der Präsentation von Unternehmen oder ihren Produkten. Immer öfter unterstützt und verbessert das Internet die Dienstleistungen eines Unternehmens. Ob Sie PDF-Dateien online überprüfen, eine Leihfrist der Öffentlichen Bücherhalle verlängern, Ihre Steuererklärung elektronisch abgeben oder den Gedankenaustausch mit Ihren Kunden in einem Forum pflegen, das Internet ist die richtige Plattform, um den Kundenservice zu verbessern. Vielleicht werden in Zukunft auch virtuelle Mitarbeiter eines Unternehmens den Kundensupport ergänzen. Einen Vorgeschmack darauf liefert Otto, der fleißige, virtuelle sfk-Mitarbeiter.
Aktualisiert am 8. Juli 2005

Relaunch des Nielsen und Partner Webauftritts
Der Webrelaunch der Unternehmensberatung Nielsen und Partner wurde von sfk im Dezember abgeschlossen. Neben einer neuen englischen Fassung wurden in den Webauftritt vor allem interaktive Inhalte integriert. Die Website informiert den Besucher umfassend und wirkt durch das aufgeräumte Design übersichtlich und sympathisch.
Aktualisiert am 14. Dezember 2004

Markenrecherche im Web
Verletzen Sie mit Ihrem Webauftritt die Markenrechte anderer? Unter https://dpinfo.dpma.de/ haben Sie die Möglichkeit, in unterschiedlichen Datenbeständen des Deutschen Patent- und Markenamts zu recherchieren. Die Abfrage ist kostenfrei und erfordert lediglich eine Anmeldung des Benutzers.
Aktualisiert am 23. Juni 2004

Quark XPress 6.0 Buch
Nach mehrmonatiger Arbeit ist das Buch Quark XPress Ge-Packt von Stephan Franke erschienen.
Es bietet einen systematischen Überblick über sämtliche Funktionen des Programms. Unter anderem behandelt das Buch Themen wie farbsicheres Produzieren, medienneutrale Datenaufbereitung für Print und Web oder XML-Funktionen in XPress.
Aktualisiert am 15. Dezember 2003

Welche Internet-Technologien sind empfehlenswert?
Wieviele Besucher haben JavaScript aktiviert, können Ihre PDF-Dokumente gelesen werden, ist Ihre Flashanimation in jedem Browser abspielbar?
Wer eine möglichst breite Leserschaft mit seinem Webauftritt erreichen möchte, muss wissen, welche Webtechnologien bei seiner Zielgruppe funktionieren und sinnvoll eingesetzt werden können. sfk legt bei seinen Projekten Wert auf funktionierende Webseiten, Plattformunabhängigkeit und das Erreichen möglichst vieler Besucher, denn das Internet ist so populär geworden, weil eine breite Leserschaft schnell und unkompliziert angesprochen werden kann. Wer seiner Kundschaft vorschreibt, welchen Webbrowser oder Bildschirmauflösung er zu benutzen hat, schließt potentielle Kunden aus. Technologien wie Flash, JavaScript, Acrobat und Co setzen wir ein, wenn sie die Ziele des Webauftritts unterstützen. So macht es Sinn, die Website einer Funsportart oder eines Spieleportals multimedial mit Flash anzureichern. Sie verärgern jedoch Ihre Besucher, wenn diese schnelle Informationen erwarten, aber mit unnötigen Ladezeiten, Fehlermeldungen oder Programmabstürzen belästigt werden.
Statistiken über Browserfähigkeiten und einsetzbare Technologien finden Sie unter anderem unter:
www.webhits.de
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Aktualisiert am 8. April 2003

Kleine Agenturen
Die Kundenzufriedenheit ist bei kleineren Web-Agenturen höher, als bei bei größeren Agenturen. Das hat das Wirtschaftsforum Benchpark in seiner jüngsten Auswertung festgestellt. Demnach besteht die größte Kluft und Unzufriedenheit im Preis-/Leistungsverhältnis.
Die Analyse stützt sich auf Angaben von 700 Entscheidern aus Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. In fast 450 Einzelkriterien haben sie ihre Zufriedenheit mit 130 Web-Agenturen bewertet.
Quelle: Newmedia-News vom 17.6.2002 auf http://www.hamburg-newmedia.net
Aktualisiert am 3. September 2002

Serienabmahnungen wegen unvollständiger Angaben im Impressum.
Aufgrund einer Reihe von Serienabmahnungen wegen unvollständiger Angaben im Impressum von Internetauftritten folgt hier ein Auszug aus dem Teledienstegesetz in der Fassung vom 14.12.2001. Homepagebesitzer sollten auf die Vollständigkeit der Angaben zum verantwortlichen Betreiber eines Webauftritts achten. So sind neben Namen und Anschrift auch die Angaben von Handelsregisternummer und bei einigen Berufsgruppen die Kammerzugehörigkeit oder die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich.

§ 6 Teledienstegesetz

Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe D der
Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe F der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG
(ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Dass eine Abmahnung allerdings auch für den Abmahmer unangenehme Folgen haben kann zeigt das Beispiel einer Massenabmahnung gegen Autohäuser.
Falls Sie von einer Abmahnung betroffen sind, können Sie sich unter www.abmahnungswelle.de über Gegenmaßnahmen informieren.
Aktualisiert am 18. Juni 2002

Bezahlen im Netz
Ein Interview mit Stephan Franke zum Thema Bezahlen im Netz. Erschienen in Brand eins.
Alle wollen Inhalte aus dem Netz, aber niemand will dafür bezahlen. Die zur Zeit verfügbaren Micropaymentsysteme sind nur bedingt praxistauglich. Der Websurfer wird erst dann bereitwillig im Internet einkaufen, wenn nicht nur das Angebot attraktiv ist, sondern auch die Abrechnungsformalitäten einfach und sicher funktionieren.
Lesen Sie dazu den gesamten Artikel in Brand eins.
Aktualisiert am 8. Januar 2002

 

Weitere Meldungen finden Sie im Newsarchiv.